Privatimport einer Oldtimer-Vespa

 

Pro Person und Jahr darf maximal ein Fahrzeug des gleichen Typs zum Eigengebrauch importiert werden. Die nachfolgenden Informationen gelten ausschliesslich für Motorräder (ausgenommen Motorfahrräder), die ab dem 1. Oktober 1995 eingeführt oder im Ausland neu zum Verkehr zugelassen wurden. Eine vorherige Abklärung beim Zollamt ist wegen den dauernd ändernden
Zollbestimmungen von Vorteil.

 

 

Fahrzeugkauf beim Händler

  • Erkundigen Sie sich beim Verkäufer, ob für das betreffende Motorrad eine 
EU-Übereinstimmungsbescheinigung* vorliegt.
  • WICHTIG: es darf KEIN Re-Import Fahrzeug sein.
  • Wenn ein COC-Zertifikat vorhanden ist, lassen Sie sich vertraglich zusichern, dass diese mit dem Fahrzeug ausgeliefert wird. Wenn nicht, COC vor dem Import bestellen, da es für die Verzollung gebraucht wird.
  • Wenn es sich um ein Gebraucht Fahrzeug handelt Unbedingt den Abmeldeschein verlangen.

 

Fahrzeugkauf Privat

  • Darauf achten das es kein Re-Import ist!!!
  • COC vor dem Import bestellen, da es für die Verzollung gebraucht wird.
  • Wenn es sich um ein Gebraucht Fahrzeug handelt Unbedingt den Abmeldeschein verlangen.

 

EU-Übereinstimmungsbescheinigung

  • Die EU-Übereinstimmungsbescheinigung - auch Certificate of Conformity (COC-Zertifikat) genannt - ist ein Dokument, welches bescheinigt, dass das ausgewiesene Fahrzeug eine Europäische Typenprüfung bestanden hat.
  • Die Übereinstimmungsbescheinigung muss die in der Richtlinie 92/61/EWG oder der Richtlinie 2002/24/EG definierten Mindestangaben enthalten und ist nur gültig, wenn sie vom Fahrzeughersteller ausgestellt, gestempelt und unterschrieben ist.
  • Das COC-Zertifikat kann man über Yamaha Deutschland (Neuss) bestellen.
  • Am besten gleich beim ersten Kontakt sicherstellen das man das COC bekommt und NICHT das Conformity of Data (COD-Zertifikat). Das COD wird von der MFK NICHT akzeptiert.

 

Überführung in die Schweiz

  • Das Motorrad kann mit gültigen ausländischen Kontrollschildern, mit ausländischen Überführungsschildern (Exportschilder) oder natürlich aufgeladen in die Schweiz überführt werden.

 

Verzollung

  • Das Fahrzeug muss bei der Einfuhr in die Schweiz beim schweizerischen Zollamt gemeldet werden. Die Zollbehörde teilt dem Fahrzeug die so genannte Stamm-Nummer zu und stellt insbesondere den Prüfungsbericht (Form. 13.20 A) aus, welcher später für die Zulassungsprüfung erforderlich ist.
  • Beim Hauptzollamt Basel vorfahren (wo die LKW stehen) und zur Anmeldung gehen (1. Stock) Das Anmeldeformular ausfüllen: Wer sich damit auskennt kann es selber ausfüllen, wenn nicht bei einem der Spediteure im Gebäude ausfüllen lassen. (kostenpflichtig) Beamte sind auch nur Menschen d.h. wenn sie einen guten Tag haben helfen sie beim ausfüllen.
  • Für die Verzollung sind folgende Dokumente vorzulegen:
    • Rechnung oder Kaufvertrag
    • Fahrzeugausweis
    • Identitätsnachweis (COC-Zertifikat)
    • Abmeldeschein
  • Aus Europa (EU, EFTA, einigen mittel- und osteurop. Ländern) sind die PW und Motorräder zollfrei, wenn ein Ursprungsnachweis, z.B. ein EUR. 1, vorgelegt wird.
  • Die Zollansätze für Motorräder beträgt der Ansatz Fr. 37.-/je 100 kg brutto
  • Die Mehrwertsteuer beträgt 8.0 % des Fahrzeugwertes ( Rechnungsbetrag !) Gebühren sind am Zoll in bar zu bezahlen (Bargeld nicht vergessen).

 

Deutsche Eintragungen/Gutachten

  • Folgende Angaben sind ohne Gewähr, da verschieden in der Handhabung der betreffenden MFK Stellen. Zudem wechseln die Gesetzte ständig. Eigene Abklärungen bei der Zuständigen MFK Stelle sind von Vorteil.
  • Wie wohl allgemein bekannt, werden Deutsche TÜV Gutachten in der Schweiz selten bis nie anerkannt. Vor allem nicht bei tragenden Teilen wie z.B. Felgen, Schwingen, Gabelbrücken, Tricky air usw.

Von Vorteil ist wenn ALLE nicht serienmässig verbauten Teile im Fahrzeugschein in Deutschland eingetragen worden sind. Um böse Überraschungen zu vermeiden lasst Euch den Fahrzeugschein vorab faxen, mailen o.ä. Fragt den Mechaniker eures Vertrauen oder noch besser bei der Zuständigen MFK Stelle nach, ob die vorgenommenen Eintragungen übernommen werden können.
  • Manchmal reicht auch eine Nachreichung der passenden Papiere. Die passenden Papiere können, wenn sie existieren, beim Importeur des jeweiligen Parts bestellt werden. Die Kosten für diese Papiere dürfen nicht unterschätzt werden. Zb. BSL CH Zertifikat 350.00
  • Es lohnt sich also den Papierkram VOR dem Kauf abzuklären. Das spart Euch eine Menge Geld und Ärger.

Im dümmsten Fall sind die für viel Geld erstandenen Umbauten wieder abzubauen.

 

MFK | Motorfahrzeugkontrolle

 

Zum Prüfungstermin sind folgende Papiere mitzubringen:

  • Versicherungsnachweis
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
  • Zollpapiere (Form. 13.20 A)
  • Ausländische Fahrzeugpapiere (falls Fahrzeug bereits im Verkehr stand)
  • Deutscher Abmeldeschein
  • sämtliche Gutachten

 

Wer mehr Geld als Zeit hat kann sich die Vespa natürlich auch von einer Speditionsfirma nach Hause bringen lassen. Die übernehmen dann die ganzen Zollabwicklungen.


Download
Checkliste zum Privatimport einer Vespa aus Deutschland.
Vespa_Import_D_CH.pdf
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